﻿{"id":71,"date":"2014-11-22T16:44:05","date_gmt":"2014-11-22T14:44:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.leonardowelt.org\/wordpress\/?page_id=71"},"modified":"2015-03-02T15:01:34","modified_gmt":"2015-03-02T14:01:34","slug":"verein-leonardowelt","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.leonardowelt.org\/wp\/verein-leonardowelt\/","title":{"rendered":"Vereinsstatut"},"content":{"rendered":"<h3>1\u00a0 Name, Sitz und T\u00e4tigkeit<\/h3>\n<p>1. Der Verein f\u00fchrt den Namen Leonardowelt - Plattform f\u00fcr Architekten und Ingenieure.<br \/>\n2. Er hat seinen Sitz in Wien mit unbegrenztem Wirkungsbereich.<br \/>\n3. Es k\u00f6nnen Zweigvereine errichtet werden.<\/p>\n<h3>2\u00a0 Zweck<\/h3>\n<p>Zweck des Vereins - dessen T\u00e4tigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist - ist es, eine Plattform zur St\u00e4rkung der Interessensvertretung von Architekturschaffenden in Europa zu bilden.<\/p>\n<h3>3\u00a0 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks<\/h3>\n<p>Materielle Mittel<br \/>\nDie zur Erreichung des Vereinszwecks erforderlichen materiellen Mittel werden durch Mitgliedsbeitr\u00e4ge und Spenden aufgebracht.<br \/>\nIdeelle Mittel:<br \/>\na.) \u00d6ffentlichkeitsarbeit und Dokumentation.<br \/>\nb.) Vortr\u00e4ge und Versammlungen, Exkursionen, Diskussionsabende.<br \/>\nc.) Durchf\u00fchrung von Umfragen und Studien.<br \/>\nd.) F\u00f6rderung der Mitglieder durch Beratung, sowie durch unterst\u00fctzende Ma\u00dfnahmen und Beitr\u00e4ge.<br \/>\ne.) Regelm\u00e4\u00dfiger Kontakt der Mitglieder untereinander.<br \/>\nf.) Zusammenarbeit mit Institutionen und Beh\u00f6rden. Unterbreitung von Vorschl\u00e4gen zur Schaffung von praxisgerechten Gesetzen und Verordnungen auf dem Gebiet der Architekturschaffenden.<br \/>\ng.) Betreiben einer Homepage zur Information.<br \/>\nh.) Einrichten einer Mailingliste zur Kommunikation der Mitglieder untereinander und mit Au\u00dfenstehenden.<\/p>\n<h3>4\u00a0 Arten der Mitgliedschaft<\/h3>\n<p>Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in:<br \/>\na.) ordentliche Mitglieder<br \/>\nb.) unterst\u00fctzende Mitglieder<br \/>\nOrdentliche Mitglieder sind jene physischen Personen, die sich an der Vereinsarbeit beteiligen und einen Mitgliedsbeitrag leisten.<br \/>\nUnterst\u00fctzende Mitglieder sind jene physischen oder juristischen Personen, die die Vereinst\u00e4tigkeit vor allem durch Zahlung eines Mitgliedsbeitrages f\u00f6rdern.<\/p>\n<h3>5\u00a0 Erwerb der Mitgliedschaft<\/h3>\n<p>Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand, der einen Aufnahmeantrag auch ohne Angabe von Gr\u00fcnden ablehnen kann. In diesem Falle ist eine Berufung bei der n\u00e4chstfolgenden Generalversammlung m\u00f6glich, die dann endg\u00fcltig entscheidet.<br \/>\nBis zur Entstehung des Vereins erfolgt die Aufnahme von ordentlichen und unterst\u00fctzenden Mitgliedern durch die Vereinsgr\u00fcnder, im Fall eines bereits bestellten Vorstands durch diesen. Diese Mitgliedschaft wird erst mit Entstehung des Vereins wirksam. Wird ein Vorstand erst nach Entstehung des Vereins bestellt, erfolgt auch die (definitive) Aufnahme der Mitglieder bis dahin durch die Gr\u00fcnder des Vereins.<\/p>\n<h3>6\u00a0 Beendigung der Mitgliedschaft<\/h3>\n<p>Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen und rechtsf\u00e4higen Personengesellschaften durch Verlust der Rechtspers\u00f6nlichkeit, durch freiwilligen Austritt und durch Ausschluss.<\/p>\n<p>Der freiwilligen Austritt erfolgt durch eine schriftliche Mitteilung an den Vorstand.<br \/>\nDer Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten oder wegen ehrwidrigen Verhaltens verf\u00fcgt werden.<br \/>\nEine Berufung gegen derartige Verf\u00fcgungen oder Beschl\u00fcsse des Vorstandes an die Generalversammlung ist m\u00f6glich, die dann endg\u00fcltig entscheidet.<\/p>\n<h3>7\u00a0 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/h3>\n<p>Alle Mitglieder sind berechtigt an der Generalversammlung teilzunehmen und Antr\u00e4ge zu stellen. Das aktive und passive Wahlrecht steht jedoch nur ordentlichen Mitgliedern zu.<br \/>\nFerner haben alle Mitglieder das Recht an Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.<br \/>\nAlle Vereinsmitglieder sind verpflichtet die Vereinsstatuten zu beachten.<\/p>\n<h3>8\u00a0 Vereinsorgane<\/h3>\n<p>Die Organe des Vereins Leonardowelt sind:<br \/>\na.) die Generalversammlung<br \/>\nb.) der Vorstand<br \/>\nc.) die Rechnungspr\u00fcfer<br \/>\nd.) das Schiedsgericht<\/p>\n<h3>9\u00a0 Generalversammlung<\/h3>\n<p>Die Generalversammlung besteht aus allen Vereinsmitgliedern.<br \/>\nDie ordentliche Generalversammlung findet einmal in zwei Jahren statt und wird vom Vorstand einberufen.<br \/>\nEine au\u00dferordentliche Generalversammlung findet auf<br \/>\na.) Beschluss des Vorstands oder der ordentlichen Generalversammlung<br \/>\nb.) schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder<br \/>\nc.) Verlangen der Rechnungspr\u00fcfer gem. \u00a721 Abs. 5 erster Satz VereinsG<br \/>\nbinnen 4 Wochen statt.<br \/>\nDie Einladung zur Generalversammlung erfolgt mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich mittels Telefax oder E-Mail an alle Vereinsmitglieder. Die Einladung muss Ort, Zeitpunkt und Tagesordnung der Versammlung beinhalten.<br \/>\nAntr\u00e4ge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich, mittels Telefax oder per E-Mail einzureichen.<br \/>\nG\u00fcltige Beschl\u00fcsse - ausgenommen solche \u00fcber einen Antrag auf Einberufung einer au\u00dferordentlichen Generalversammlung - k\u00f6nnen nur zur Tagesordnung gefasst werden.<br \/>\nBei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme.<br \/>\nDie Generalversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>Die Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des \/ der Vorsitzenden.<br \/>\nBeschl\u00fcsse mit denen das Statut des Vereins ge\u00e4ndert oder der Verein aufgel\u00f6st werden soll, bed\u00fcrfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<br \/>\nDen Vorsitz in der Generalversammlung f\u00fchrt der\/die Vorsitzende, bei Verhinderung der\/die Stellvertreter\/Stellvertreterin. Wenn auch dieser\/diese verhindert sind, f\u00fchrt das an Jahren \u00e4lteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz.<\/p>\n<h3>10 Aufgaben der Generalversammlung<\/h3>\n<p>Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:<br \/>\na.) Beschlussfassung \u00fcber den Voranschlag.<br \/>\nb.) Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Rechnungspr\u00fcfer.<br \/>\nc.) Wahl und Enthebung der Mitglieder des Vorstands und der Rechnungspr\u00fcfer.<br \/>\nd.) Genehmigung von Rechtsgesch\u00e4ften zwischen Rechnungspr\u00fcfern und Verein.<br \/>\ne.) Entlastung des Vorstands.<br \/>\nf.) Festsetzung der H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge.<br \/>\ng.) Beschlussfassung \u00fcber Statuten\u00e4nderungen und die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins.<br \/>\nh.) Beratung und Beschlussfassung \u00fcber sonstige auf der Tagesordnung stehende Tagesordnungspunkte.<\/p>\n<h3>11 Vorstand<\/h3>\n<p>Der Vorstand setzt sich zusammen aus:<br \/>\ndem Vorsitzenden \/ der Vorsitzenden und einem Stellvertreter \/ Stellvertreterin, dem Kassier \/ der Kassiererin und einem Stellvertreter \/ Stellvertreterin, dem Schriftf\u00fchrer \/der Schriftf\u00fchrerin und einem Stellvertreter \/ Stellvertreterin,<br \/>\nsowie in der Generalversammlung weiteren gew\u00e4hlten Vorstandsmitgliedern, die auch mit besonderen Aufgaben betraut werden k\u00f6nnen.<br \/>\nDie Funktionsperiode betr\u00e4gt zwei Jahre. Die mehrmalige Wiederwahl ist m\u00f6glich.<br \/>\nDer Vorstand tritt fallweise, mindestens jedoch zweimal im Jahr zusammen. der Vorstand kann zu jeder Zeit von dem\/der Vorsitzenden einberufen werden. Die Einberufung hat zeitgerecht und in geeigneter Weise zu erfolgen.<br \/>\nDer Vorsitz in den Sitzungen obliegt dem\/der Vorsitzenden, bei Verhinderung einem Stellvertreter \/ einer Stellvertreterin.<br \/>\nDer Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die H\u00e4lfte von ihnen anwesend ist.<br \/>\nDer Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des\/der Vorsitzenden.<br \/>\nDer Vorstand wird durch die Generalversammlung gew\u00e4hlt. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gew\u00e4hlten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes w\u00e4hlbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachtr\u00e4gliche Genehmigung in der n\u00e4chstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist.<\/p>\n<p>Die Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen jederzeit schriftlich ihren R\u00fccktritt erkl\u00e4ren. Die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung ist an den Vorstand, im Falle des R\u00fccktritts des gesamten Vorstands an die Generalversammlung zu richten. Der R\u00fccktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung eines Nachfolgers wirksam.<\/p>\n<h3>12 Aufgaben des Vorstands<\/h3>\n<p>Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins unter Bedachtnahme auf die geltenden Gesetze, die Vereinsstatuten und die Beschl\u00fcsse der Generalversammlung.<br \/>\nInsbesondere kommen dem Vorstand folgende Aufgaben zu:<br \/>\na.) Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Mitgliedern.<br \/>\nb.) Einberufung und Vorbereitung der ordentlichen und au\u00dferordentlichen Generalversammlung.<br \/>\nc.) Durchf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Generalversammlung.<br \/>\nd.) Planung und Durchf\u00fchrung von Aktivit\u00e4ten zur Erreichung des Vereinszwecks.<br \/>\ne.) Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses.<br \/>\nf.) Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens.<br \/>\ng.) Aufnahme und K\u00fcndigung von Angestellten des Vereins.<br \/>\nh.) Einsetzung des Schiedsgerichts.<br \/>\ni.) Besorgung aller Gesch\u00e4fte, die nicht statutengem\u00e4\u00df der Generalversammlung vorbehalten sind.<\/p>\n<h3>13 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder<\/h3>\n<p>Der\/die Vorsitzende vertritt den Verein nach au\u00dfen und f\u00fchrt in der Generalversammlung und in den Sitzungen den Vorsitz.<br \/>\nDer Kassier \/ die Kassiererin ist f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Finanzgebarung des Vereins verantwortlich.<br \/>\nDer Schriftf\u00fchrer \/ die Schriftf\u00fchrerin f\u00fchrt die Protokolle des Vorstands und der Generalversammlung.<br \/>\nSchriftliche Ausfertigungen des Vereins sind von dem\/der Vorsitzenden und dem Schriftf\u00fchrer \/ der Schriftf\u00fchrerin zu unterfertigen. Sofern diese jedoch Geldangelegenheiten betreffen sind sie von dem\/der Vorsitzenden und dem Kassier \/ der Kassiererin zu unterfertigen. Allt\u00e4gliche Schriftst\u00fccke von untergeordneter Bedeutung k\u00f6nnen von dem\/der Vorsitzenden ohne Gegenzeichnung unterfertigt werden.<br \/>\nIm Falle der Verhinderung treten die jeweilige Stellvertreter\/Stellvertreterinnen an deren Stelle.<br \/>\nDar\u00fcber hinaus kann der Vorstand einzelne seiner Mitglieder st\u00e4ndig oder vor\u00fcbergehend mit besonderen Aufgaben betrauen, f\u00fcr deren Durchf\u00fchrung sie dem Vorstand verantwortlich sind.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1\u00a0 Name, Sitz und T\u00e4tigkeit 1. Der Verein f\u00fchrt den Namen Leonardowelt &#8211; Plattform f\u00fcr Architekten und Ingenieure. 2. Er hat seinen Sitz in Wien mit unbegrenztem Wirkungsbereich. 3. 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