
Vielen Dank für die zahlreiche Teilnahme und für die ausführlichen Kommentare! Hier sind die Ergebnisse:
Der Teilnehmerandrang auf die wenigen offenen Wettbewerbe ist groß.
Frage A: Brauchen wir mehr offene Wettbewerbe, damit sich die Anzahl der Teilnehmer wieder auf ein überschaubares Maß einpendelt?

Anmerkungen zur Frage A:
Offene Wettbewerbe mit niederschwelliger erster Stufe (Konzept, Idee, keine detaillierte Ausarbeitung) und vertiefende Ausarbeitung für eine überschaubare Anzahl an Teilnehmern (max. 12 Teilnehmer).
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Offene Wettbewerbe sind in erster Linie eine nicht unwesentliche finanzielle Belastung für ein Büro und münden nicht selten in einem hohen Anteil an ehrenamtlicher Tätigkeit. Der aktuell hohe Andrang ist ev. auch eher auf die allgemein schlechte Auftragslage zurückzuführen.
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Losverfahren sind eine Möglichkeit das Teilnehmerfeld einzudämmen. Mehrstufigkeit ebenso.
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Einstufige offene Wettbewerbe sehe ich als „verbrennen" von Ressourcen.
Ich bin für offene Wettbewerbe, mit einem zweistufigen Verfahren.
Die offene erste Stufe müsste mit einem vernünftigen Aufwand ausgearbeitet werden können
Für die zweite Stufe müsste der Teilnehmerkreis eingeschränkt und eine „halbwegs" kostendeckende Aufwandsentschädigung vom Auslober gezahlt werden.
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viele Wettbewerbe bitte
Bauträgerwettbewerbe im Wohnbau sind Verfahren für einen eingeschränkten Kreis von Errichtungsgesellschaften mit ihren Planern.
Frage B: Soll sich der Bauträgerwettbewerb öffnen, um in einem zweistufigen Verfahren zuerst die Architektur zu prämieren und dann die Bauträger auszuwählen?

Anmerkungen zur Frage B:
Gute Idee! Bauträger arbeiten immer wieder mit den gleichen ArchitektInnen zusammen. Es ist schwer die Gelegenheit zu bekommen teilnehmen zu dürfen. Der beste Entwurf sollte gewinnen und nicht die beste Beziehung.
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Das Wesen von Bauträgerwettbewerben ist der Verkauf eines Grundstücks an einen Bauträger anhand eines konkreten Projektes mit definierten und garantierten Qualitäten.
Wie ein Bauträger ökonomisch mit einem fertig jurierten Architekturprojekt, das verpflichtend umzusetzen ist, umgeht, müsste man mit Bauträgern diskutieren.
Zur Erlangung eines Architekturentwurfs kann ich mir vorstellen:
a) ein zweistufiges Verfahren (wie in Frage A skizziert), bei dem in der zweiten Stufe der Bauträger dazu kommt
b) ein geladenes Verfahren (Bauträger wird geladen) mit max. 3 Teams (Bauträger, Architekt, Freiraum, etc.) je Baufeld
Teilnahmekriterien dienen der Qualitätssicherung. Sie sind jedoch in vielen Fällen Erschwernisse mit dem Ziel, den Teilnehmerkreis einzuschränken.
Frage C: Sind die Teilnahmekriterien zu restriktiv?

Anmerkungen zur Frage C:
Die Teilnahme an Wettbewerben sollte nicht auf Grund der Tatsache verwehrt werden, dass man die gleiche oder eine sehr ähnliche Aufgabe schon einmal realisiert hat. Viel mehr sollte dem besten Konzept die Chance auf Umsetzung gegeben werden.
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hängt stark von der aufgabenstellung und dem auslober ab: zb teilnahmekritierien im gesundheitsbereich oder sicherheitsbereich sind deutlich zu restriktiv
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Die Teilnehmerkriterien sind von messbaren Kriterien dominiert. Dh bei Verfehlung der Mindestkriterien ist eine Teilnahme ausgeschlossen. Es stellt sich mir die Frage, ob den Ängsten der Auslobenden nicht besser begegnet würde, wenn die Planungsleistung ggfs. von einem bereits versierten Büro bei Bedarf übernommen werden könnte. Die Auslobenden sich also die Beauftragung eines solchen Büros durch den Wettbewerbsgewinner im Bedarfsfall vorbehalten. Die Schwierigkeiten mit dem Bundesvergaberecht sind denke ich lösbar. Dafür gibt es viele kreative Juristinnen.
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Für einstufige offene Verfahren sind Teilnahmekriterien eine legitime Möglichkeit des Auslobers den Teilnehmerkreis zu steuern.
Auch hier wäre ein zweistufiges Verfahren eine alternative Lösung. Erst in der zweiten Stufe müssten die Teilnahmekriterien erbracht bzw. ein entsprechender Partner mit ins Boot geholt werden.
Was kann ihrer Meinung nach getan werden, um die Anzahl fairer, niederschwelliger Vergabeverfahren zu erhöhen?
Wettbewerbe sollten unter bestimmten Kriterien, wie gewisse Mindeststandards der Nachhaltigkeit für das Projekt, finanziell, durch Beratung und Werbung gefördert werden. Die Mehrkosten sollten durch die Förderung gedeckt werden, wenn das Projekt sich zu den Nachhaltigkeitskriterien und deren Ausführung verpflichtet.
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Gesetzliche Regelungen, die Wettbewerbsverfahren vorschreiben!
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Langwierige Wettbewerbsverfahren sollten vereinfacht werden. Nicht alles muss schon im Wettbewerbsentwurf bis ins Detail aufgezeichnet und gelöst werden. Vielmehr sollte der Fokus der Bewertung auf dem Konzept und der Idee liegen. Den Auslobern sollte bei Bedarf auch Unterstützung (bspw. durch die Kammer) zur Verfügung stehen, um die Hemmschwelle für die Organisation eines Wettbewerbs zu nehmen. An den Kauf von Grundstücken (ab einer gewissen Größe) sollte ein Architektur-Wettbewerb zwingend vorgeschrieben werden, um die Qualität in der Umsetzung zu garantieren und undurchsichtige Direktaufträge abzuschaffen.
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Rechtliche und wirtschaftliche Kriterien führen zu früh zum Ausschluss von jungen und wiedereinsteigenden Architekten - gute Voraussetzungen bietet das weiße Blatt Papier ,. Es ist offen für die besten Ideen. Eine gute Reduktion des Arbeitaufwands bieten kleine Papierformate. Der Architekturwettbewerb muss als Startpunkt eines Planungsprozess es verstanden werden und im Laufe des Folgeprozesses können unbürokratisch und persönlich Anforferungen noch angepasst werden. Die Kammer leistet meiner Meinung nach sehr gute Arbeit.
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Ausschluss der Einflussnahme der Politik, der Parteien, etc.
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Arbeit ohne Sicherheit adäquater Honorierung ist im Grunde ein Glücksgeschäft, getrieben von Hybris und der Überschätzung des eigenen Könnens im Vergleich zu den Kolleginnen und Kollegen.
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Die Architektur selbst (also städtebauliche Komponenten, Soziales, Funktionalität, Originalität, Ausdrucksgehalt, Atmosphäre, lokale Charakteristika, Raumökonomie...) sollte im Vordergrund stehen, nicht die in der Vorplanungsphase überbewerteten bauphysikalischen/energetischen, ökologischen Kriterien zulasten gestalterischer Qualität. Falsche Gewichtung führt zumeist schon in frühen Planungsphasen dazu, umfangreiche Fachplanungen (Risiko von hohem verlorenem Aufwand) zu benötigen.
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Eigentlich ist bereits das Wesentliche beantwortet. Zuviele Nachweise.z.B. Bauphysik,Statik etc. Nachweis der MA - ein Junger kommt da nie zum Zug. Alle WB der weiter zurückliegenden Vergangenheit konnten auch problemlos umgesetzt werden. Im Zuge einer möglichen Bearbeitung kommen diese Dinge u.a.sowieso aufs Tapet. Wenn grosse Bedenken bestehen könnte man immer noch einen Partner dazusetzten.
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eine der Größe des Bauvorhabens angepasste Anzahl von Planern gegen Bezahlung einzuladen einen grundsatzlichen Lösungsvorschlag zu erstellen. Wettbewerbe welche durch die Teilnehmer finanziert werden gibt es in keiner anderen Banche und sind ruinös.
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1) Mehrstufige Verfahren mit entsprechender Aufwandsentschädigung
2) Sperren von Mehrfachteilnahme von Subunternehmern / Fachplanern
3) einschränken von "österreichweiten" Wettbewerben
4) Sperren von Zeichenbüros ohne Befugnis für die "Wettbewerbsphase"
5) Sperren von Büros in offensichtlichen Naheverhältnis z.B. "Fight-Club"
6) Aufklärung auf der ZT-Länder/Bundes-Website (keine Infos verfügbar zur aktiven Verfahrensbetreuung)
7) Einschränken von Verfahrensbetreuern und verpflichtende Prüfung/Zertifizierung für offizielle Verfahrensbetreuer
8) Bauträgerkatalog mit Bewertung durch ZT's
9) Empfehlung seitens Kammer "Bauträgerladungen" mit minimalen Budgets nicht mit Beiträgen zu unterstützen
10) Schwarze Liste von Bauträgern (besonders Private) im Fall von unlauteren Verfahren, Verfahrensabläufen, Aufwandsentschädigungen die der Tiefe nicht entsprechen, Information über laufende Liquidationen, "eigenartigen" Besitz und Grundstücks-Deals, etc...
11) Weisse Liste von Bauträgern (lautere Verfahren und ordentliche Betreuung der Verfahren inkl. entsprechender Aufwandsentschädigungen) +/- Kriterien anhand Mitgliederbefragung
12) Einschränken von deutschen und schweizer Architekten oder Teams mit Beteiligung solcher, da deutsche und schweizer Wettbewerbe ebenso eingeschränkt zugänglich sind. "nur österreichweit"
13) Einschränken von Referenz und Umsatzabfragen durch Auslober (Wir müssen unseren Jahresumsatz/Unternehmesndaten ständig an wildfremde Personen aussenden - die auch weitergegeben werden - um an Wettbewerben teilzunehmen!)
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Der Gesetzgeber könnte Bundesweit ab einer gewissen Projektgröße, vor der eigentlichen Planungsvergabe, Wettbewerbe verpflichtend vorschreiben.
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dafür werben
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Seilschaften sind kein Fehler!!
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Die Teilnahmekriterien müssen auf ein realistisches Mass reduziert werden. Jedes Büro fängt einmal "klein" an.
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Die Angst ist den Auslobenden zu nehmen.
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Medienarbeit
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Verpflichtende Wettbewerbe für alle öffentlichen Auftraggeber, auch jene, die für sich das Recht herausnehmen, nicht unter das Regime des BVergG zu fallen. Novellierung des BVergG und Anerkennung der Leistungsbilder von Ziviltechniker/innen als besondere Dienstleistungen (keine Anwendung von Schwellenwerten zur Stärkung von Wettbewerben, keine Einrechnung der ZT-Leistungen in den zu schätzenden Auftragswert bei Bauaufträgen); uU Ausschluß von PPP- od. TU-Vergaben bei bestimmten Vergaben (insbes. bei Projekten von gesellschaftlicher Bedeutung, bei denen das Risiko von Nachteilen in der Gesundheitsversorgung od. der Energie-/Nahrungsmittelversorgung groß ist).
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Weiss nicht
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eventuell vorauswahl treffen. teilnahmen beschränken, im sinne von: große büros haben ressourcen an vielen wettbewerben teilzunehmen, da können kleinere nicht mithalten. angenommen alle büros dürfen maximal an zwei wettbewerben pro jahr teilnehmen könnte das zu mehr fairness führen.
es sollte eine maximale teilnehmerinnen zahl geben. wenn europaweit 60 büros mitmachen sprechen wir hier von grob 1,2 mio euro volkswirtschaftlichen "schaden" - welche andere berufsgruppe macht das?
ausserdem ist es unendlich schade, dass es fertige ausschreibungen gibt, nie aber die möglichkeit sich mit den zukünftig nutzenden auseinanderzusetzen. projekte sollten im einklang mit den personen entwickelt werden, die später den betrieb leisten. ich möchte gerne die ressourcen haben, mich zwei wochen in einer schule aufhalten zu dürfen und mich mit kindern und lehrpersonal, ebenso mit schulwärtin und gärtnerin zu unterhalten bevor ich überhaupt über die planung nachdenke > und es sollte eine planung des umbaus sein und nicht des neubaus!
warum sind die meisten ausschreibungen (va der stadt wien als vorbild) neubauten? wo es aber bestand gibt - ich bin der meinung wir als kammer sollten hier stärker auftreten, dass das eigentlich nicht mehr zeitgemäß ist!
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Just do it!
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Hier ist wohl in erster Linie die Kammer gefragt, aktiv zwischen potentiellen (öffentlichen) Auftraggebern und ihren Mitgliedern zu vermitteln. Es gibt zahllose Plattformen auf denen man sich eintragen kann, Ankö, Qualitätsplattform Sanierungspartner, Monitoringstelle E-Controll, Nextroom etc. Trotzdem muss man jedes Mal wieder unzählige Nachweise liefern. Warum hier die Kammer nicht die Qualitätssicherung ihrer Mitglieder verwalten, oder als eine offizielle Zertifizierungsstelle auftreten kann, ist nicht nachvollziehbar. Natürlich muss eine Auftraggeberin Rahmenbedingungen abstecken, aber die Kammer als offizielle Stelle sollte hier doch die Glaubwürdigkeit besitzen, dass sie Pools zur Verfügung stellt, aus denen eine potenzielle Auftraggeber wählen wann, welche Büros ggf. ihre Anforderungen am besten treffen.
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Schwellenwerte erhöhen, Beschränkung kleinerer Bauaufgaben auf Regionen, oder zweistufige Verfahren wo in der ersten Stufe alle Befugten mitmachen dürfen. Dann erst für Jung- und Kleinbüros Suche nach Partnerschaften.
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siehe oben
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Ab einer bestimmten Größe des Bauvorhabens verpflichtend einen Wettbewerb vorzusehen.
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Die Dominanz /der Einfluss der Kapitalisten gehört eingeschränkt - SIE setzen sich über Stadtplanung , Denkmalschutz UND Juryentscheidungen bei Wettbewerben HINWEG Das begann schon vor Jahrzehnten (Pratersternprojekt, Wien Mitte, Parlament: Allein die Fassade : Eine Kulturschande- "hoch unendlich" würde der Mathematiker sagen - PPP Projekte gehören abgeschafft , sind IMMER zum Nachteil der Kommunen : Die Folgen sind - Nach Jahren marode Infrastrukturen , in Deutschland Brücken, in England, den USA die gesamte Infrastruktur etc.. Nachzulesen bei Jakob Augstein, Frank Schirrmacher, Werner Rügemer ........etc. etc...
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Finanzierung der Teilnahme
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Wild-Card-System für junge Büros, Einbindung von etablierten zur Verstärkte Unterstützung der Leistungsfähigkeit von jungen Büros (ARGEs, Bietergemeinschaften, etc…) in den Teilnahmekriterien zulassen. 2 Stufen mit Honorierung beider Stufen. Ende der sinnlosen „Gratis-Wettbewerbe“ mit Massenteilnahme.
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Auftraggeber*innen davon überzeugen, dass offene Wettbewerbe auch für sie oft sinnvoller sein könnten als z.B. Verhandlungsverfahren; Im laufenden Verfahren Teilnehmer*innen die Möglichkeit geben, bei Gewinn eines Verfahrens eine*n Partner*in mit den nötigen Referenzen hinzuzuziehen, und nicht schon vorher (dies würde kleinen Büros die Möglichkeit der Teilnahme eröffnen und Auftraggeber*innen eine gewisse Sicherheit geben).
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Scheinheilige "geladene" Wettbewerbe verbieten (das sind nur versteckte Direktvergaben, die massiv Ressourcen verschwenden), und bei offenen Wettbewerben "erfüllbare" Teilnahmekritierien zulassen (ev durch Vorgaben beschränkt oder überparteilich kontrolliert). + Jedem der sich bemüht (den geforderten Wettbewerbsumfang erfüllt) eine Aufwandsentschädigung zugestehen (auch wenn nur symbolisch).